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Wirtschafts Mediation

Mediation – ein mehrstufiges, strukturiertes Verfahren zur Konfliktregelung.

Die Mediation ist ein modernes Konzept zur Lösung von Konflikten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Achtung und entsprechendem beiderseitigen Respekt. Sie stellt eine geeignete Alternative zu gerichtlichen Verfahren dar.

Die Mediation hat das Ziel, geeignete, ausgewogene Lösungen zu finden und langwierige, rechtliche Auseinandersetzungen mit entsprechenden Kosten zu vermeiden. So können scheinbar festgefahrene Standpunkte relativiert und in für beide Seiten akzeptable Wege geleitet werden. Mediatoren sind Moderatoren, sie führen die Gespräche – greifen aber nicht selbst in die Lösungswege ein.

Die Mediation findet heute Anwendung in vielen Konfliktsituationen, z. B. der Industrie und Wirtschaft, in Politik und Verbänden, in Partnerschaften und Ehen, zwischen Schulen und Eltern, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die Prinzipien der Mediation

Um das Verfahren der Mediation erfolgreich durchführen zu können, sind folgende Aspekte und Bausteine unerlässlich:

Die Teilnahme an einer Mediation ist grundsätzlich freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

Die teilnehmenden Parteien sind für das Beibringen von Informationen zur Klärung der Sachverhalte selbst verantwortlich, dies gilt auch z. B. für Gutachten etc.

Offenheit aller Parteien geht einher mit dem Willen zur Lösungsfindung. Sie ist daher Grundvoraussetzung des Verfahrens.

Das Gleiche gilt für die zu vereinbarende Vertraulichkeit, d. h. Inhalte oder Gesprächspartner dürfen zu einem späteren Zeitpunkt z. B. nicht in einem Verfahren erwähnt bzw. befragt werden.

Mediatoren sind ebendfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Zuerst sind Mediatoren aber allparteilich, sorgen für einen fairen Ablauf und achten auf die Ausgewogenheit von Machtverhältnissen. Mediatoren beraten nicht, sondern schaffen eine geeignete Atmosphäre, in der eine konstruktive, für die Konfliktparteien angestrebte Lösung realisiert werden kann.

Der Ablauf des Mediationsverfahrens

Die Konfliktparteien schließen nach entsprechender Information und Erörterung einen „Mediationskontrakt“, in dem sie sich zur Einhaltung der Mediationsgrundsätze verpflichten.

Die einzelnen Streitpunkte werden erfasst, konkretisiert und geordnet, Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden herausgestellt, die Themen in eine vorläufige Reihenfolge gebracht, inhaltlich jedoch noch nicht diskutiert.

Das Verständnis der Parteien für unterschiedliche Sichtweisen wird geweckt, die hinter den Streitpositionen liegenden Interessen und Bedürfnisse werden herausgearbeitet, entscheidungsrelevante Kriterien bestimmt und Meinungsverschiedenheiten gewichtet. Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen.

Lösungsoptionen werden entwickelt, Inhalte und Bedeutungen werden untersucht, das gefundene Ergebnis wird auf seine Tauglichkeit geprüft und es wird eine schriftliche Vereinbarung abgefasst.

Die Vereinbarung wird durch Fachleute (Anwälte, Steuerberater, u. a.) überprüft, bestätigt oder evtl. modifiziert und in die endgültige Form gebracht (privatschriftlich – durch Parteien, MediatorIn oder Anwälte – bzw. notariell beurkundet, je nach Wünschen oder Erforderlichkeit).

Zeitrahmen einer Mediation

Erstgespräch

Im Erstgespräch wird geklärt, ob die Mediation grundsätzlich das richtige Verfahren für den vorliegenden Konflikt ist. Erfahrungsgemäß besteht hier ein Bedarf von einer Stunde.

Weitere Vorgehensweise

Haben sich die Konfliktparteien übereinstimmend auf eine Mediation geeinigt, werden die nächtsten Schritte formuliert.

Dauer einer Mediation

Eine Mediationssitzung dauert z. B. in der Familienmediation erfahrungsgemäß eineinhalb Stunden. Insgesamt kann man je nach Konflikttiefe von einer Sitzungsanzahl zwischen sechs und zwölf Sitzungen ausgehen.

In einer Wirtschaftsmediation können frei verhandelbare Zeiträume angesetzt werden. Hier liegen gute Erfahrungen mit Halbtages-Sitzungen vor.

In Kürze zusammengefasst

Generell lässt sich zur Mediationsdauer und zu den Mediationskosten festhalten, dass eine Mediation einer gerichtlichen Auseinandersetzung weit überlegen ist, da Zeitaufwand und Kosten in der Regel deutlich günstiger ausfallen und bis zu einem gewissen Grad steuerbar sind.

Die Mediation im Bereich Familie, einige Beispiele

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsklärungen
  • Paare, die sich eine Trennung nicht leisten können
  • Probleme zwischen Großeltern, Eltern, Kindern, Enkelkindern
  • Erbschaftskonflikte
  • Nachbarschaftskonflikte

Die Mediation im Bereich der Wirtschaft, einige Beispiele

  • Konflikte zwischen Gesellschaftern und Eigentümern
  • Konflikte im Unternehmen
  • Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Konflikte zwischen Unternehmen und Ämtern/Behörden
  • Konflikte zwischen Unternehmen

Informatives zur Mediation

Rechtsschutzversicherungen:
Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Rechtsstreitigkeit mit Hilfe eines Mediators/einer Mediatorin zu lösen.

Steuerliche Behandlung von Mediationskosten:
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Mediation als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

§ 135 FamFG:
Seit dem 01. September 2010 kann das Familiengericht ein Informationsgespräch über Mediation anordnen.

§ 253 Abs. 3 Zivilprozessordnung:
In einer Klageschrift soll unter anderem die Angabe enthalten sein, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist oder warum ein solcher Versuch unterlassen wurde.

Das erste deutsche Mediationsgesetz wurde verabschiedet:
Das Gesetz zur Förderung der Mediation, das die Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung regelt und hierbei zugleich die Europäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umsetzt, kann nach mehrmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuß in Kraft treten. Der Bundesrat bestätigte am 29. Juni 2012, wie zuvor der Bundestag, den zwei Tage vorher im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss. (centrale für mediation, Heft 4/Juli 2012)

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