Kleinunternehmer
Wir können Sie mit der passenden Dienstleistung unterstützen.
Belege werden entweder in Ordnern (Papierbelege) oder digital (Dateien) an uns gesandt. Kontoauszüge werden uns als Papierbelege oder aber digital über das Datev Rechenzentrum online zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Unterlagen und Belegen erstellen wir für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung in dem vom Finanzamt vorgegebenen Zeitraum (monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich) und senden diese digital an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Zu Ihrer Information über Ihr Unternehmen erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Unternehmen zu steuern.
Für Ihre Arbeitnehmer und Aushilfen erstellen wir alle erforderlichen Anmeldungen beim Finanzamt und den Sozialkassen und Berufsgenossenschaften.
Alle notwendigen Deklarationen für das abgelaufene Geschäftsjahr werden durch uns termingerecht abgegeben. Die hierfür erforderlichen Erklärungen wie die Einkommensteuer-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sowie die Einnahme Überschussrechnung können durch uns erstellt werden.
Kleinbetriebe werden durchschnittlich nur alle 15 Jahre vom Finanzamt geprüft. Evtl. anfallende Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen werden in unserem Hause kompetent und steueroptimiert abgewickelt.
Kleine Fertigungsbetriebe und Handwerksunternehmen
Wir können Sie mit der passenden Dienstleistung unterstützen.
Durch den Einsatz modernster EDV (Datev) versuchen wir, den Aufwand und die damit verbundenen Kosten für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Belege werden entweder in Ordnern (Papierbelege) oder digital (Dateien) an uns gesandt. Kontoauszüge werden uns als Papierbelege oder aber digital über das Datev Rechenzentrum online zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Unterlagen und Belegen erstellen wir für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung in dem vom Finanzamt vorgegebenen Zeitraum und senden diese digital an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Zu Ihrer Information über Ihr Unternehmen erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Unternehmen zu steuern. Auf Wunsch können selbstverständlich alle weiteren Auswertungen wie zum Beispiel: Debitoren- und Kreditoren, Offene Posten Listen, Mahnlisten, Summen und Saldenlisten, Mehrjahresvergleiche und vieles mehr erstellt werden.
Für Ihre Arbeitnehmer und Aushilfen erstellen wir alle erforderlichen Anmeldungen beim Finanzamt und den Sozialkassen und Berufsgenossenschaften. Diverse weitere Auswertungen wie Urlaubs- und Krankheitslisten, Jahreslohnsummen usw. sind problemlos möglich.
Alle notwendigen Deklarationen für das abgelaufene Geschäftsjahr werden durch uns termingerecht abgegeben. Die hierfür erforderlichen Erklärungen wie die Einkommensteuer-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sowie die Einnahme Überschussrechnung oder auch der Jahresabschluss können durch uns erstellt werden.
Unternehmen dieser Größenordnung werden durchschnittlich nur alle 8 Jahre vom Finanzamt geprüft. Evtl. anfallende Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen werden in unserem Hause kompetent und steueroptimiert abgewickelt.
Fertigungsbetriebe und große Handwerksunternehmen
Ihr Unternehmen hat eine Größe erreicht, in der Sie zwingend einen gut organisierten kaufmännischen Bereich benötigen.
Mit Ihrem Personal bewältigen Sie die laufende Buchhaltung mit einer eigenen Software selbst und geben auch alle notwendigen Anmeldungen selbst ab.
Wir helfen Ihnen, Ihre Buchhaltung vollständig in das digitale Zeitalter zu führen. Durch das papierlose Rechnungswesen sind wir in der Lage, Ihnen interessante Dienstleistungen anbieten zu können, die es ermöglichen, dass Sie immer aktuellen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben und denn noch von einem kostensenkenden Qutsourcing profitieren können.
Für Ihre Arbeitnehmer und Aushilfen erstellen wir alle erforderlichen Anmeldungen beim Finanzamt und den Sozialkassen und Berufsgenossenschaften. Diverse weitere Auswertungen wie Urlaubs- und Krankheitslisten, Jahreslohnsummen usw. sind problemlos möglich.
Wir erstellen für Sie den handelsrechtlichen Jahresabschluss und veröffentlichen diesen bei Bedarf. Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entwickeln wir für Sie den steuerlichen Jahresabschluss mit den dazugehörigen Steuererklärungen.
Unternehmen dieser Größenordnung werden durchschnittlich nur alle 5 Jahre vom Finanzamt geprüft. Evtl. anfallende Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen werden in unserem Hause kompetent und steueroptimiert abgewickelt.
Alle Beratungen rund um Ihr Unternehmen können angeboten werden, wie zum Beispiel:
- Rechtsformoptimierung
- Unternehmensnachfolge
- Krisenbewältigung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Sie sind Freiberufler (Rechtsanwalt, Mediziner, Selbstständiger Ingenieur u.ä.)
Wir können Sie mit der passenden Dienstleistung unterstützen.
Belege werden entweder in Ordnern (Papierbelege) oder digital (Dateien) an uns gesandt. Kontoauszüge werden uns als Papierbelege oder aber digital über das Datev Rechenzentrum online zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Unterlagen und Belegen erstellen wir für Sie falls erforderlich die Umsatzsteuervoranmeldung in dem vom Finanzamt vorgegebenen Zeitraum (monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich) und senden diese digital an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Zu Ihrer Information über Ihre Praxis, Ihr Unternehmen erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Unternehmen zu steuern.
Für Ihre Arbeitnehmer und Aushilfen erstellen wir alle erforderlichen Anmeldungen beim Finanzamt und den Sozialkassen und Berufsgenossenschaften.
Alle notwendigen Deklarationen für das abgelaufene Geschäftsjahr werden durch uns termingerecht abgegeben. Die hierfür erforderlichen Erklärungen wie die Einkommensteuer-, Umsatzerklärung sowie die Einnahme Überschussrechnung können durch uns erstellt werden.
Freiberufler werden durchschnittlich nur alle 10 Jahre vom Finanzamt geprüft. Evtl. anfallende Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen werden in unserem Hause kompetent und steueroptimiert abgewickelt.
Sie haben eine Geschäftsidee und wollen diese in einer eigenen Existenzgründung verwirklichen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung des Businessplans.
Zur Vorbereitung eines Bankgesprächs oder aber für öffentliche Stellen können wir folgende Pläne erarbeiten:
- Umsatz- und Aufwandsplanung
- Investitionsplan
- Finanzierungsplan
- Liquiditätsplan
- Personalplan
Wir beraten Sie bei der Rechtsformwahl und finden das passende Rechtskleid unter haftungs- und steuerrechtlichen sowie persönlichen Gesichtspunkten.
Sie sind nicht allein und haben einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie auf Wunsch bei Bankgesprächen begleitet und durch die langjährige Vernetzung Zugang zu Fördergeldern und Geschäftspartnern verschafft.
Nach erfolgreicher Gründung bauen wir mit Ihnen eine funktionierende Finanz- und Lohnbuchhaltung auf und erledigen für Sie alle Deklarationspflichten beim Finanzamt und anderen Behörden.
Sie sind Vorstand oder engagiertes Mitglied eines Vereins.
Befanden sich die Vereine in früheren Jahren noch im „rechtsfreien Raum“ und hatten kaum etwas mit den Finanzämtern zu tun, so ist heute, durch zahlreiche Änderungen und Reformen auf dem Gebiet des Vereinssteuerrecht, fast jeder Verein verpflichtet, gemeinnützigkeitsrechtliche und steuerrechtliche Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben.
Mit unserer 20-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Vereinsbesteuerung können wir für alle Vereinstypen und Vereinsgrößen passende Dienstleistungen zu jedem Problembereich anbieten.
Individuell und kostenoptimiert stellen wir den Beratungs- und Dienstleistungsbedarf fest und erarbeiten EDV-gestützt die passende Lösung auch für Ihren Verein.
Gemeinden, Städte, Krankenhäuser u. ä.
Befanden sich die „Non Profit Unternehmen“ in früheren Jahren noch im „steuerrechtsfreien Raum“ und hatten kaum etwas mit den Finanzämtern zu tun, so ist heute, durch zahlreiche Änderungen und Reformen auf dem Gebiet des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts, fast jede Organisation verpflichtet, gemeinnützigkeitsrechtliche und steuerrechtliche Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben.
Individuell und kostenoptimiert stellen wir den Beratungs- und Dienstleistungsbedarf fest und erarbeiten EDV-gestützt die passende Lösung auch für Ihre Organisation.
Das berufliche Leben neigt sich dem Ende zu und Ihre Kinder haben das Studium oder die Berufsausbildung beendet, befinden sich in einer festen Anstellung und haben ggf. bereits selbst eine Familie gegründet.
Nun ist es an der Zeit, sich Gedanken zur eigenen Vermögensnachfolge zu machen. Folgende Fragen können wir mit Ihnen besprechen und daraus Lösungswege erarbeiten und auch umsetzen:
- Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
- Kann ich ein Kind enterben?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Übertragung?
- Welcher testamentarischen oder erbrechtlichen Instrumente sollte man sich bedienen?
- Hat der Sozialträger ggf. Rückforderungsrechte bei vorweggenommener Erbfolge?
- Wie verhält es sich mit Pflichtteilsansprüchen?
- Und viele weitere Fragen
Nachdem die Familienverhältnisse und die Vermögensstruktur erfasst ist, wird ein konkreter Nachfolgeplan erarbeitet. Dieser wird ausführlich besprochen und danach durch Notare, die mit uns langjährig im Netzwerk verbunden sind, in entsprechende Erbverträge und Testamente umgesetzt.
Haben Sie den geeigneten Nachfolger in den Reihen Ihrer Angehörigen?
Wenn ja, befinden Sie sich in einer komfortablen Situation. Sie müssen nur noch den Übergabezeitpunkt oder Zeitraum, die Entgeltlich- oder Unentgeltlichkeit, Ihre eigene Versorgung und die Finanzierung beim Übernehmer klären. Bei all diesen Fragestellungen unterstützen wir Sie, in dem wir ein umfassendes Übergabekonzept erarbeiten und hierbei die unternehmerische Kompetenz, haftungsrechtliche Regelungen sowie ertragsteuerliche Optimierungen berücksichtigen.
Sobald das Übergabekonzept erstellt ist, setzen wir dies mit Ihnen und dem Nachfolger um. Hierfür steht Ihnen unser gesamtes Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Banken und öffentlichen Stellen zur Verfügung, mit den wir eine erfolgreiche langjährige Zusammenarbeit pflegen.
Haben Sie keinen geeigneten Nachfolger?
Hier stellt sich die Frage, ob ggf. ein geeigneter Mitarbeiter zur Unternehmensfortführung bereit steht. Sollte auch dies nicht der Fall sein, wäre ein Verkauf des Unternehmens eine weitere Alternative.
In diesem Zusammenhang können wir Sie bei der Bewertung des Unternehmens sowie bei der Ausarbeitung eines Unternehmenskaufvertrages unterstützen. Der Frage der Wahl der Rechtsform, der steuerlichen Auswirkungen und der arbeits- und haftungsrechtlichen Folgen kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Hierfür steht Ihnen unser gesamtes Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Banken und öffentlichen Stellen zur Verfügung, mit den wir eine erfolgreiche langjährige Zusammenarbeit pflegen.
Sie sind berufstätig?
Fordern Sie, was Ihnen zusteht! Durch die Erstellung einer Einkommensteuererklärung können Kosten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wir analysieren systematisch Ihre Kosten und deklarieren diese zutreffend.
Außerdem können Versicherungsaufwendungen und Spenden – um nur exemplarisch einige Kosten in diesem Bereich zu nennen – als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Krankheitskosten werden häufig vergessen und können unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Zahlungen an Angehörige und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Nicht zuletzt sind haushaltsnahe Dienstleistungen und sonstige Steuerabzugsbeträge zu berücksichtigen.
Alle diese Kosten und Abzugsbeträge führen häufig zu Steuererstattungsbeträgen, die Sie nicht verschenken sollten.
Aber nicht nur bei der richtigen Deklaration können wir behilflich sein. Auch die optimale Wahl der Steuerklassen bei Eheleuten können wir berechnen. Die steuerlichen Auswirkungen von Altersteilzeit, Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit können ebenso dargestellt werden. Gestaltungen im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen gehören ebenfalls zum Beratungsumfang.
Ihre Berufstätigkeit haben Sie hinter sich gelassen und genießen den Ruhestand?
Leider sind Sie noch nicht von Ihren steuerlichen Pflichten entbunden. Seit der Reform der Besteuerung der Alterseinkünfte im Kalenderjahr 2005 gilt das Prinzip, dass Renten und Pensionen in voller Höhe der Besteuerung zu unterwerfen sind. Für Renten gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 2040. Je nach Renteneintrittsjahr steigt der steuerpflichtige Anteil von 50 % in 2005 auf 100 % in 2040. So muss ein Rentner, der 2015 in den Ruhestand eintritt, bereits 70 % seiner Rente der Besteuerung unterwerfen.
Wir erledigen für Sie das Ausfüllen und das Versenden der Einkommensteuererklärung. Hierbei werden alle steuermindernden Abzugs- und Anrechnungsbeträge ermittelt und optimal berücksichtigt. Insbesondere Krankheitskosten, Freibeträge für Körperbehinderung sowie Unterhaltsleistungen können die Steuerbelastung mindern.
Außerdem prüfen wir, ob die im Rahmen der Zinsabschlagsbesteuerung einbehaltenen Kapitalertragsteuern bei den Banken und Sparkassen zu hoch einbehalten wurden, sodass diese ganz oder teilweise erstattet werden.